Cyber-Atelier

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. UMFANG UND GÜLTIGKEIT

1.1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sascha Pollak KG (nachfolgend Cyber-Atelier genannt)
gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die Cyber-Atelier gegenüber dem Vertragspartner
erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug
genommen wurde.

1.2.
In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Cyber-Atelier
gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die
Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der
Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils aktuellen Form.

1.3.
Die Verpflichtungen von Cyber-Atelier richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines
von Cyber-Atelier entgegengenommenen Auftrages oder einer von Cyber-Atelier ausgestellten
Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des
Auftrages entsprechenden Abschnitten.

2. PREISE UND ZAHLUNG

2.1.
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder in der Preisliste angeführten
Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Wir behalten uns Preisänderungen
vor.

2.2.
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

2.3.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von
Leistungen durch Cyber-Atelier. Bei Zahlungsverzug ist Cyber-Atelier berechtigt, sämtliche daraus
entstehende Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.

2.4.
Darüber hinaus ist Cyber-Atelier bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus
Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen
Bezahlung auszusetzen.

2.5.
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Cyber-Atelier und die Einbehaltung von
Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Cyber-Atelier nicht anerkannter Mängel, ist
ausgeschlossen.

2.6.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantieoder
Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

2.7.
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung ergeben sich 80% Abschlagszahlung zzgl. gesetzlichen
Umsatzsteuer auf die Restlaufzeit.

3. DATENSCHUTZ UND - SICHERHEIT

3.1.
Cyber-Atelier ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesonders Source- und Destination-IP, aber auch
alle anderen anfallenden Logs neben der Auswertung für Verrechnungszwecke, auch zum Schutz der
eigenen Rechner und der von Dritten zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur
Behebung technischer Mängel verwendet werden.

3.2.
Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der
gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte
weitergegeben. Insbesonders müssen Routing- und Domaininformationen bekanntgemacht werden.
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.

3.3.
Cyber-Atelier ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr
gespeicherten Daten zu schützen. Cyber-Atelier ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es
jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie
weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber
Cyber-Atelier aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

3.4.
Cyber-Atelier behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem
Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für Cyber-
Atelier- oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom
Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der
Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von Cyber-Atelier
üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet.

3.5.
Cyber-Atelier behält sich vor, Namen, E-mail-Adressen, sowie Art des Services von Kunden auf eine
Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur
Verfügung zu stellen.

4. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

4.1.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen
Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen
Gerichtes in Wien vereinbart.

4.2.
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie
schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.

4.3.
Cyber-Atelier ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von
Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

5. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN BEI WARENLIEFERUNGEN

5.1.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von Cyber-
Atelier.

5.2.
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.

5.3.
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Cyber-Atelier entweder durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird
einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen
von Dritten vorgenommen wurden.

5.4.
Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von Cyber-Atelier zu verantworten sind, vom Vertrag
zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des Cyber-Atelier nachweisbar entstandenen
Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche
Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.

6. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN BEI DER LIEFERUNG VON SOFTWARE

6.1.
Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des
Leistungsumfanges dieser Software-Lizenzbestimmungen.

6.2.
Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer
geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen
Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.

6.3.
Bei individuell von Cyber-Atelier erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom
Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung
umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine
Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben, falls
nicht schriftlich anders vereinbart, bei Cyber-Atelier.

6.4.
Cyber-Atelier übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des
Vertragspartners genügt, in der vom Vertragspartner getroffenen Auswahl mit anderen Programmen
zusammenarbeitet und dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle
Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der
Programmfunktion beschränkt.

6.5.
Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall
ausgeschlossen.

7. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN BEI DIENSTLEISTUNGEN

7.1.
Die Nutzung der Cyber-Atelier-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von
Cyber-Atelier-Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von
Cyber-Atelier.

7.2.
IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Die Benutzung
anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use
Policy).

7.3.
Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der Standards RFC1009, RFC1122,
RFC1123 und RFC1250. Falls durch Nichteinhaltung obiger Standards Cyber-Atelier oder andere
Netzwerkteilnehmer Schaden erwächst, behält sich Cyber-Atelier vor, die Konnektivität bis zur
Erfüllung der erwähnten Standards einzuschränken und Aufwand, der durch Nichteinhaltung dieser
Standards entstanden ist, mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von Cyber-Atelier üblicherweise
verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner verrechnet.

7.4.
Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der "Netiquette". Sollten aus dem
Internet Beschwerden über den Vertragspartner an Cyber-Atelier herangetragen werden, so ist Cyber-
Atelier im Wiederholungsfalle berechtigt, den Anschluss aufzulösen. Weiters wird die zur Bearbeitung
der Beschwerden benötigte Zeit mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von Cyber-Atelier üblicherweise
verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner verrechnet.

7.5.
Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added
Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Presence als vereinbart.

7.6.
Bei Nutzungsverträgen für Netzwerkdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit,
als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.

7.7.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zuhalten. Für Schäden die durch
mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an
Dritte entstehen, haftet dieser.

7.8.
In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von
Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des
Vertragspartners anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen
Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von Cyber-Atelier beigestellt werden.
Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten
verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden.

7.9.
Cyber-Atelier betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt,
Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Cyber-Atelier übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese
Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt
werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

7.10.
Cyber-Atelier haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch
Dienste von Cyber-Atelier zugänglich sind. Der Vertragsparnter von Cyber-Atelier verpflichtet sich,
sich bei der Nutzung der von Cyber-Atelier angebotenen Dienste und Datenleitungen an die
österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern der Vertragspartner
seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen und alle
zumutbaren Maßnamen ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste und
Datenleitungen zu unterbinden. Cyber-Atelier behält sich jedoch vor, den Transport von Daten, oder
Dienste, die den österreichischen Gesetzen oder internationalen Verpflichtungen oder den guten
Sitten widersprechen, zu unterbinden, verpflichtet sich jedoch nicht dazu.

7.11.
Der Vertragspartner von Cyber-Atelier wird ausdrücklich auf die Vorschriften des
Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl 13 idgF und
die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung,
Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der
Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber Cyber-Atelier
die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Ebenso
verpflichtet sich der Vertragspartner, den Zugang zum Internet Personen unter 18 Jahren nicht, oder
nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren. Der Vertragspartner wird darüber hinaus
auf die Vorschriften des Fernmeldegesetzes BGBl. 1993/908 idgF hingewiesen. Der Vertragspartner
verpflichtet sich auch zur Einhaltung der fernmelderechtlichen Vorschriften und insbesondere
Unterlassung der Verwendung der Fernmeldeanlagen für reservierte Fernmeldedienste.

7.12.
Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen,
Funktionserweiterungen u.ä., erbringt Cyber-Atelier die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das
unter den vom Vertragspartner beigestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. Cyber-Atelier
übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen
des Vertragspartners hergestellt werden können.

7.13.
Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im
Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.

8. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR WIEDER VERKÄUFER

8.1.
Der Wiederverkäufer verpflichtet sich gegenüber Cyber-Atelier, die in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen, insbesondere die Vorschriften der Punkte 3
und 7 seinen Kunden aufzuerlegen und haftet Cyber-Atelier gegenüber für Schäden, die aus
Verletzungen dieser Verpflichtung durch seine Kunden entstehen.

Gültig ab November 1996


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